couniq steht für collectively unique – gemeinsam einzigartig. Unser Name widerspiegelt unsere Beratungsphilosophie: Gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten wir einzigartige Lösungen, die gänzlich den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Dabei suchen wir den Dialog mit unseren Kunden und begegnen ihnen auf Augenhöhe. Allgemein gültige Geschäftsbedingungen sind in unserer AGB festgehalten:

1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der couniq consulting AG (nachfolgend «couniq consulting AG» oder «Auftragnehmerin» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf der von der couniq consulting AG betriebenen Website www.couniq.com angeboten oder mit dem Kunden im Rahmen einer Einzelvereinbarung besonders festgelegt werden. Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur nach schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Die couniq consulting AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Unterschriftsdatum der Offerten. Durch die Annahme der Offerte erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Bedingungen sowie der Datenschutzerklärung von couniq consulting AG einverstanden.  

2 Angebotene Leistungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Beratung, Planung, Unterstützung und Schulung. Das Angebot wird gestützt auf die Offertanfrage des Auftraggebers erstellt. Weicht das Angebot von der Offertanfrage oder den AGB des Auftraggebers ab, so wird im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen.

3 Annahme der Offerte / Vertragsabschluss

Schriftliche Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die couniq consulting AG.

4 Vertragspflichten der couniq consulting AG

Die couniq consulting AG ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Weiter ist die Auftragnehmerin verpflichtet, mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeitende einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Weiter ist sie zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Die Auftragnehmerin wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.  

5 Mitwirkungspflicht des Kunden

Die couniq consulting AG erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragnehmerin nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er der Auftragnehmerin für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen. 

6 Termine

Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart. 

7 Leistungsänderung

Die couniq consulting AG wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen. Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der Auftragnehmerin oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine. 

8 Beizug von Dritten

Die couniq consulting AG ist berechtigt, sofern rechtlich erlaubt und in den Ausschreibungen und/oder Angebotsanfragen nicht explizit ausgeschlossen, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die Auftragnehmerin dafür, dass die vertraglichen Pflichten der couniq consulting AG durch den Dritten eingehalten werden.  

9 Vergütung, Spesen und Steuern

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen. Die couniq consulting AG behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet. Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.

10 Rechnungsstellung

Die couniq consulting AG stellt monatlich für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern. Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 

11 Urheberrecht

Die couniq consutling AG behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. 

12 Geheimhaltung

Die couniq consulting AG ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.

13 Aufbewahrung von Unterlagen

Die couniq consulting AG hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen, Lieferergebnisse etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht. 

Die couniq consulting AG behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten. In Zusammenhang mit dem Umgang von Unterlagen ist die Handhabung gemäss firmeninternem IT-Sicherheitsmerkblatt durch die couniq sicherzustellen.

14 Gewährleistung

Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der couniq consulting AG auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz. Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.

15 Haftung

Die couniq consulting AG erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Sie haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch die couniq consulting AG haben. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen. 

16 Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen. Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren. 

17 Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

18 Datenschutz

Die couniq consulting AG erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Abweichende Regelungen können zwischen der couniq consulting AG und ihren Kunden in den einzelnen Kundenverträgen vereinbart werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, damit verbundene Rechte und Fragen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet. 

19 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in dieser AGB. 

20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand für natürliche sowie juristische Personen ist der Sitz der couniq consulting AG.

couniq consulting AG, November 2023